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GoBD

GOBD steht für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”. Die GoBD sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen in Deutschland, die Vorgaben für EDV-Systeme enthalten, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten.

Sie wurden am 14. November 2014 veröffentlicht. Die GoBD enthalten Mindestanforderungen an Prozesse, Systeme, Datensicherheit, das Interne Kontrollsystem und an die Verfahrensdokumentation, um sicherzustellen, dass Aufzeichnungen nachvollziehbar, nachprüfbar und unveränderbar sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen liegt bei den Steuerpflichtigen, also beim Unternehmer.

Mit baufaktura können Unternehmer sicher sein, dass sie ihre steuerrelevante Korrespondenz und ihre Buchhaltung auf einer Plattform führen, die den Anforderungen der GoBD entspricht. Die Einhaltung der GOBD kann dazu beitragen, dass sich das Unternehmen im Falle einer Steuerprüfung in einer besseren Ausgangsposition befindet.

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