Wo wird der Grund für eine Rechnungsänderung oder wiederholten Ausdruck dokumentiert?
Die GoBD schreibt gesetzlich vor, dass jede Rechnungsänderung protokolliert werden muss. Hier zeigen wir Ihnen, wo Sie das Protokoll finden.

GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Diese Funktion ist in baufaktura integriert und das protokollieren wird automatisch erledigt, sie müssen lediglich einen Grund für eine Rechnungsänderung eintragen.
Im Menü unter Sonstiges > Rechnungsausgangs-Protokoll (GoBD) finden Sie das Protokoll.
Wählen Sie einfach das Dokument aus, welches Sie sich noch einmal ansehen möchten
Ganz unten, in der letzten Zeile, finden Sie den Kommentar der Ihnen sagen sollte, warum und was bei dem jeweiligen Dokument geändert wurde.

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