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GoBD-konform dokumentieren: So werden Rechnungsänderungen in baufaktura protokolliert

Die GoBD schreiben gesetzlich vor, dass elektronisch erstellte Rechnungen und Gutschriften nicht einfach geändert oder erneut ausgedruckt werden dürfen, ohne dass diese Vorgänge dokumentiert werden.

baufaktura erledigt das automatisch – Sie müssen nur den Grund angeben. Hier zeigen wir Ihnen, wo das geschieht und wie Sie das Protokoll finden.

Was bedeutet GoBD?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsvorgabe des Bundesfinanzministeriums.
Sie verpflichten Unternehmen dazu:

  • Änderungen und wiederholte Ausdrucke nachvollziehbar zu dokumentieren
  • diese Protokolle für steuerliche Prüfungen bereitzuhalten

1. Grund für Ausdruck oder Änderung eintragen

Wenn Sie eine bereits erstellte Rechnung ändern oder erneut ausdrucken, öffnet sich automatisch folgendes Fenster:

Geben Sie hier den Grund für die Änderung oder den erneuten Ausdruck ein.
Ohne diese Eingabe ist kein Ausdruck möglich – das sorgt für GoBD-Konformität.

2. So finden Sie das GoBD-Protokoll in baufaktura

  • Menü → Sonstiges
  • Rechnungsausgangs-Protokoll (GoBD)

Dort können Sie:

  • nach Rechnungen, Ausdruckszeitpunkten oder Kunden filtern
  • im unteren Bereich jeden Kommentar zur Änderung einsehen
Der Kommentar enthält z. B. „Kopiedruck (keine Inhaltsänderung)“ – wichtig für spätere Prüfungen.

Warum ist das wichtig?

Eine vollständige und korrekte Protokollierung schützt Sie vor Rückfragen bei:

  • steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Rückforderungen durch öffentliche Auftraggeber
  • internen Buchhaltungsrückfragen

Mit baufaktura sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – automatisch und transparent.

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